Planungsaktivitäten in vollem Gange
Für das geplante gemeinschaftliche Wohnprojekt ist ein sogenannter „vorhabenbezogener“ Bebauungsplan erforderlich. Um dieses Jahr im Gemeinderat von Zimmern o.R. noch einen Aufstellungsbeschluss möglich zu machen, haben wir mit dem Architekturbüro EMP aus Tübingen und dem Projektsteuerer „die Bauhelfer“ aus Konstanz in kurzer Folge zwei Workshops abgehalten und dabei weitere Festlegungen getroffen, die neben baulichen Aspekten auch unseren Anspruch an das gemeinschaftliche Wohnen und die Nachhaltigkeit berücksichtigen.
Auf dem Grundstück wurden bereits Bodenproben entnommen. Aus vielen Angeboten haben wir Fachplanungsbüros ausgewählt, die jetzt in die Planung mit einsteigen.
Die Größe und Komplexität des Bauprojekts erfordert in diesem Bebauungsplanverfahren bereits eine hohe Planungstiefe, da viele Abhängigkeiten zwischen den Gewerken und technischen Einrichtungen zu berücksichtigen sind. Damit beugen wir späteren teuren Planungsänderungen vor und erledigen schon Teile der künftigen Bauplanung.