Was ist uns wichtig?
- Wir wollen eine bunt gemischte Bewohnerschaft aus Alt und Jung, Familien, Paaren, Alleinerziehenden und Singles sein.
- Eine gute Balance zwischen individuellen Freiräumen und gemeinsamer Lebensgestaltung, wobei wir uns auf freiwilliger Basis gegenseitig unterstützen
- Individuelle Wohneinheiten, deren Größe und Zuschnitt auf die jeweilige Lebenssituation ausgerichtet sind
- Gemeinschaftlich nutzbare Räume für Begegnung, Gäste, Feiern, Werken …
- Bezahlbare Mieten ohne Gewinnorientierung oder Spekulation auf Grund und Boden
- Ökonomisches, nachhaltiges Bauen und Leben (Holzbauweise, geringer Energieverbrauch, Grauwassernutzung, wo möglich gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen, Geräten, Werkzeugen, Bilden von Einkaufsgemeinschaften …)
Wie wollen wir das erreichen?
Unsere Vorstellungen von gemeinsamem Wohnen lassen sich am besten in einem genossen-
schaftlichen Projekt verwirklichen. Die Wohninteressent*innen gründeten dazu am 8. Mai 2022 die Genossenschaft De Novali Wohnen und Leben eG i.G., die als Bauherrin und Besitzerin des Gebäudes fungieren wird. Die Baukosten werden durch Genossenschafts-anteile und Bankkredite finanziert.
Alle Bewohner*innen erwerben hierfür einmalig Genossenschaftsanteile, deren Anzahl sich nach der Wohnungsgröße richtet, und zahlen zusätzlich eine monatliche Nutzungsgebühr.
Diese Organisationsform hat viele Vorteile:
- Sie ist demokratisch, denn alle Genoss*innen haben unabhängig von der Zahl ihrer Anteile nur eine Stimme.
- Organisatorische Angelegenheiten werden von den Bewohnern*innen in Arbeitsgruppen geregelt.
- Die Nutzer*innen entscheiden selbst über ihre Belange, nicht ein renditenorientierter Investor.
- Die Genossenschaftssatzung erlaubt es, langfristige und dauerhafte Ziele festzulegen.
- Die langfristige Mitgliederorientierung und regionale Verankerung ermöglichen eine sicherheitsorientierte Investition.
- Das finanzielle Risiko des/der Einzelnen ist auf die Einlage in Höhe der Anteile beschränkt.
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Was erwartet Sie als Genosse/Genossin?
- Mit dem Beitritt zur Genossenschaft ist pro Mitbewohner*in ein einmaliges Eintrittsgeldfällig (50 €).
- Einen Wohnanspruch können Sie durch das Zeichnen von Genossenschafts-anteilen erwerben . Die Anzahl der nötigen Anteile richtet sich nach der zukünftigen Wohnfläche (z.B. 2 Anteile à 500 € pro qm).
- Nach Einzug zahlen Sie ein monatliches Nutzungsentgelt für Ihre Wohnung und können damit auch die Gemeinschaftsräume nutzen.
- Überschüsse der Genossenschaft können mit dem Nutzungsentgelt verrechnet oder ausgezahlt werden. Dies wird allerdings erst ein paar Jahre nach der Genossenschaftsgründung möglich sein.
- Wenn Sie wieder ausziehen möchten, kündigen Sie die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und erhalten nach einer Wartefrist ihre Anteile wieder ausgezahlt.
- Mitglieder der Genossenschaft, die selbst noch keinen Wohnbedarf haben, investieren in ein soziales, ökologisches Projekt, das eine ansprechende angemessene Verzinsung erwarten lässt und spekulationsfrei ist. Solche „Fördermitglieder“ sind ausdrücklich willkommen und haben Stimmrecht im Rahmen der Satzung.
- Die Genossenschaftssatzung enthält alle Regelungen zu Größe und Umfang von Anteilen, Beitritt, Kündigung und Nachfolge bei Austritt oder Auszug. In ihr werden auch die Organe der Genossenschaft und deren Wahlmodalitäten festgelegt.